Videonachfahrsysteme
Auf den BAB werden außer den Radar- und Lichtschranken-Messgeräten häufig Videomessverfahren angewandt. Typische Geräte sind:
In zivilen Polizeifahrzeugen sind Raddrehzahlsensoren, Rechner- und Steuereinheiten, Videokameras und Videoaufzeichnungsgeräte installiert. Diese Messsysteme liefern im Messbetrieb geeichte Weg- und Zeitdaten und zeichnen Messfahrten auf Video auf.
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Mit Videonachfahrsystemen lassen sich stationäre und mobile Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen durchführen. Die Auswertung der Messfahrten erfolgt zeitlich unabhängig mit spezieller Hard- und Software (z.B. Vidista – Videodistanzauswertung). Aus den im Video eingeblendeten Weg- und Zeitdaten lassen sich nachträglich Durchschnittsgeschwindigkeiten von Fahrzeugen berechnen. Mit dem Vidista-Verfahren sind zusätzlich Abstandsbestimmungen möglich.
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Ein Sachverständiger kann die archivierten Videodaten nachträglich auswerten und feststellen, ob vorgeschriebene Mess- und Auswertungstoleranzen eingehalten wurden. Anhand der Videoauswertung sind Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sehr gut überprüfbar. Durch fotogrammetrische Auswertungen sind relevante Abstandsänderungen zwischen Polizeifahrzeug und überwachtem Fahrzeug feststellbar. Diese Abstandsänderungen können zugunsten oder zu Ungunsten von Betroffenen wirken und sind bezüglich der einem Tatvorwurf zugrunde leigenden Geschwindigkeitsberechnung relevant.
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Eine Ortsbesichtigung ist zur Überprüfung von Messungen mit Videonachfahrsystemen i.d.R. nicht erforderlich. Im Ergebnis dieser Analysen ist meist anzugeben, ob ein Geschwindigkeits- und/oder Abstandsvorwurf hinreichend sicher nachgewiesen ist, oder ob technisch begründbare Zweifel am Messergebnis bestehen.