Ladungssicherung
Die Notwendigkeit zur Ladungssicherung ergibt sich u.a. aus den gesetzlichen Vorschriften der StVO (§§ 22, 23) und der StVZO (§§ 30, 31). Auf Ladegüter wirken während des Transportes dynamische Kräfte, die durch das Verhalten des verwendeten Transportmittels hervorgerufen werden und zu charakteristischen Belastungen führen. Belastungen, die bezüglich der Ladung kritische Intensitäten erreichen, sind durch Ladungssicherungsmaßnahmen nach anerkannten Regeln der Technik (DIN- und EN-Normen, VDI-Richtlinie 2700 ff.) zu berücksichtigen.
Aber wer kennt nicht tägliche Verkehrsnachrichten-Radiomeldungen wie:
Vorsicht auf der A10 zwischen A und B in Fahrtrichtung C - es befinden sich Gegenstände auf der Fahrbahn - fahren sie besonders vorsichtig.
Ursache derartiger unfallträchtiger Situationen sind meist von Fahrzeugen herabgefallene Ladungsteile wegen mangelnder Ladungssicherung. Die Gründe mangelhafter Ladungssicherung sind vielfältig. Ob Zeitdruck, Bequemlichkeit, Unkenntnis oder nicht verfügbare bzw. ungeeignete Sicherungselemente - im Ergebnis können auf die Fahrbahn fallende Ladungsteile zu schweren Unfällen mit Gefahr für Leib und Leben sowie hohe Sachschäden führen. In den meisten Fällen sind Fehler bei der Ladungssicherung technisch vermeidbar. Die gesetzlich geforderte technischen Realisierung von Ladungssicherungsmaßnahmen nach “anerkannten Regeln der Technik” kann jedoch mitunter sehr aufwändig sein und ist nicht immer mit klaren praxistauglichen Handlungsvorgaben umsetzbar. Mangelnde Ladungssicherungsmaßnahmen sind oft Streitthema bei Kontrollen vor Ort oder in Bußgeldverfahren. Bei Kontrollen auf BAB werden durch die Polizei insbesondere Lkw bezüglich Ladungssicherung, technischer Zustand und Einhaltung der Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) überprüft. Im weiteren Verfahrensverlauf kann in Owi-Verfahren eine Überprüfung der Ladungssicherungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen erforderlich werden.
Gutachten zur Ladungssicherung sind Einzelfallanalysen. Ein Sachverständiger kann durch Auswertung aussagekräftiger Lichtbilder oder eigener Zustandsermittlungen feststellen, ob der tatsächliche Zustand von Lkw und Ladung den Erfordernissen einer wirksamen Ladungssicherung gerecht wird, oder ob ggf. zusätzliche Ladungssicherungsmaßnahmen erforderlich und technisch realisierbar gewesen wären. Voraussetzung sind möglichst umfassende Informationen zum Lkw (technische Daten, Konstruktion und Art des Ladebodens usw.) und zur Ladung (Gewicht, Material, vorhandene Sicherungsmaßnahmen). Je mehr Informationen auswertbar sind, desto enger sind Ergebnistoleranzen bei der Berechnung der erforderlichen Ladungssicherungsmaßnahmen zu ermitteln.
Bei idealen Auswertungsmöglichkeiten liegt
In der Praxis stehen zur Gutachtenerstattung häufig jedoch nur wenige Lichtbilder (meist s/w-Kopien von schlechter Qualität) und ungenaue Zustandsbeschreibungen zur Verfügung. Während sich technische Daten des Lkw mit z.T. erheblichem Aufwand meist nachträglich noch ermitteln lassen, sind tatsächliche konkrete Zustände von Lkw und deren Ladung ohne umfassende bildliche Dokumentation im Nachhinein nicht mehr beweissicher festzustellen. Bei der Kontrolle vor Ort durch die Kontrollorgane nicht nachvollziehbar gesicherte Anknüpfungstatsachen zu mangelhaften Ladungssicherungsmaßnahmen, können bei der Gutachtenerstattung zu unverhältnismäßig großen Ergebnistoleranzen führen oder eine zufriedenstellende Gutachtenerstattung sogar unmöglich machen. Bei hinreichender Anzahl nachvollziehbar gesicherter Anknüpfungspunkte kann im Gutachtenergebnis meist eine eindeutige Aussage dazu getroffen werden, ob die tatsächlichen Ladungssicherungsmaßnahmen ausreichend waren oder nicht.