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Die aus eigenen Voruntersuchungen oder dem Inhalt von Ermittlungs- bzw. Gerichtsakten gewonnenen Erkenntnisse werden im Ergebnis einer Unfallanalyse systematisch verknüpft und ergeben ein mehr oder weniger vollständiges Bild, wie sich ein Unfall ereignet haben musste oder konnte. Die berücksichtigten Anknüpfungstatsachen und die angewandten Berechnungsmethoden werden meist im einem schriftlichen Gutachten formuliert und dem Auftraggeber in möglichst verständlicher Form um Skizzen und Fotoanlagen ergänzt zur Verfügung gestellt.
Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige besteht die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Gutachten und der zur Erstattung genutzten Erkenntnisse über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Sollten z.B. im Verlauf späterer Straf- oder Zivilprozesse ergänzende Fragen auftauchen, stehen die zur Gutachtenerstattung genutzten originalen Beweismittel nachträglich jederzeit für weitere Analysen zur Verfügung.
Gegenüberstellung zweier unfallbeteiligter Fahrzeuge zur Rekonstruktion der Kollisionsstellung und Schadenkompatibilität