In einer Unfallanalyse / Rekonstruktion werden sämtliche zuvor festgestellten technischen Anknüpfungstatsachen und ggf. Sachverhaltsdarstellungen unfallbeteiligter Personen zusammengeführt, technisch analysiert und sachbezogen interpretiert. Zur Schadenverursachung erforderliche Fahrzeugpositionen und -bewegungen werden ebenso beschrieben, wie Unfallursachen oder Möglichkeiten der Unfallvermeidung. Häufig werden die räumlichen Gegebenheiten mit maßstäblichen Unfallskizzen und Fotos dargestellt.

92PW13-Bewegubgsbahnen
92PW13-Kollision-Daten
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92PW13-1svorAnfahren-Sicht-Honda
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92PW13-Kollision-Sicht-Honda-rechts

Unfallskizze mit Darstellung der Bewegungsbahnen zweier Pkw

rechnerische Kollisionsanalyse mit PC-Crash

3-D-Simulation der Sichtbedingungen des Fahrzeugführers im roten Pkw vor und beim Abbiegen nach links

Die zur Berechnung von Kollisionen und Fahrzeugbewegungen anzuwendenden physikalisch-mathematischen Grundlagen (z.B. Erhaltungssätze für Impuls, Drehimpuls und Energie) sind zu beachten. Mit der fortschreitenden Computertechnik bedient sich der Unfallanalytiker heutzutage jedoch zunehmend moderner Analyse- und Berechnungsmethoden, wo noch vor nicht allzu langer Zeit "per Hand" gerechnet wurde. Durch die Computertechnik haben sich dabei insbesondere die Möglichkeiten der visuellen Darstellung komplexer Fahrzeugbewegungen stark verbessert, was der Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der oftmals vor Gericht präsentierten technisch komplexen Gutachten zugute kommt. Typische zu beantwortende Fragen betreffen folgende Themenkreise:

  • Geschwindigkeitsrückrechnung - Mit welcher Geschwindigkeit fuhr das Fahrzeug vor dem Unfall bzw. in bestimmten Unfallphasen?
  • Weg-Zeit-Betrachtungen - Zu welchem Zeitpunkt befand sich das Fahrzeug in welcher räumlichen Position?
  • Vermeidbarkeitsbetrachtungen - Unter welchen Bedingungen wäre der Unfall für einen Beteiligten nicht erfolgt (zeitliche und räumliche Vermeidbarkeit) bzw. war der Unfall unvermeidbar?
  • Sichtuntersuchungen - Ab welchem Zeitpunkt war der Unfallgegner sichtbar? Bestanden Sichteinschränkungen durch ortsfeste Objekte oder Wittertungseinflüsse?
  • Wahrnehmbarkeit von Kleinkollisionen - Musste eine leicht streifende Kollision (typ. Parkplatzunfall) für den Fahrzeugführer sicher wahrnehmbar (visuell, akustisch, taktil) gewesen sein oder bestanden Einflüsse, die zu verminderter Wahrnehmbarkeit führen konnten?
  • Schadenkompatibilität - Korrespondieren die Schäden am Fahrzeug mit einer Verursachung durch den Unfall oder werden ereignisfremde - nicht unfallkausale - Schäden geltend gemacht?
  • Versicherungsbetrug - Ergeben sich aus den auswertbaren Anknüpfungstatsachen Hinweise dafür, dass der Beteiligte den Unfall (in betrügerischer Absicht) absichtlich herbeigeführt bzw. technisch mögliche Abwehrmaßnahmen nicht eingeleitet hat, um den Unfall zu vermeiden?

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Die aus eigenen Voruntersuchungen oder dem Inhalt von Ermittlungs- bzw. Gerichtsakten gewonnenen Erkenntnisse werden im Ergebnis einer Unfallanalyse systematisch verknüpft und ergeben ein mehr oder weniger vollständiges Bild, wie sich ein Unfall ereignet haben musste oder konnte. Die berücksichtigten Anknüpfungstatsachen und die angewandten Berechnungsmethoden werden meist im einem schriftlichen Gutachten formuliert und dem Auftraggeber in möglichst verständlicher Form um Skizzen und Fotoanlagen ergänzt zur Verfügung gestellt.

Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige besteht die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Gutachten und der zur Erstattung genutzten Erkenntnisse über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Sollten z.B. im Verlauf späterer Straf- oder Zivilprozesse ergänzende Fragen auftauchen, stehen die zur Gutachtenerstattung genutzten originalen Beweismittel nachträglich jederzeit für weitere Analysen zur Verfügung.

Gegenüberstellung zweier unfallbeteiligter Fahrzeuge zur Rekonstruktion der Kollisionsstellung und Schadenkompatibilität

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